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BGH, 24.10.1951 - II ZR 129/50 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50
Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung
Auszug aus BGH, 24.10.1951 - II ZR 129/50
Auch ist aus Rechtsgründen die Auffassung des Berufungsgerichts nicht zu beanstanden, dass in dem Verlust der Baugeräte zu Anfang des Jahres 1945 ein Untergang im Sinne des § 11 EMV zu erblicken ist (BGHZ 2, 176 [181/82]). - BGH, 23.05.1951 - II ZR 126/50
Vermietung von Baugeräten. Umstellung
Auszug aus BGH, 24.10.1951 - II ZR 129/50
Der Senat hat in seinem Urteil vom 23. Mai 1951 - II ZR 126/50 - (BGHZ 2, 192 [194/95]) bereits ausgeführt, dass der Grundgedanke der weitgefassten Zufallshaftung des Mieters in 511 EMV auf dem Umstand fusst, dass bei der Vermietung von Baugeräten allein der Mieter die massgebliche Einwirkungsmöglichkeit auf Einsatzort und Einsatzart der Geräte hat, während dem Vermieter die Einleitung irgendwelcher Sicherungs- und Rettungsmassnahmen praktisch unmöglich ist.